Weiterbildung für gewerbliche Kraftfahrer
Jeder Kraftfahrer, der gewerblich ein Fahrzeug der FE-Klasse C1/C1E/C oder CE fährt, muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Std. nachweisen, in denen nachfolgende Kenntnisse vermittelt werden.
Dauer 5 Tage, pro Modul 7 Stunden
Inhalte:
Es muss keine Prüfung absolviert werden.
Die Weiterbildung wird durch die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.
Haben sie Fragen zur Weiterbildung gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), so zögern sie nicht uns zu kontaktieren.
Wickeder Hellweg 133
44319 Dortmund
Telefon: 0231 / 700 40 00
E-Mail: info@fahrschule-hornkamp.de
Notfallrufnummern
0171 950 25 25 oder 0171 527 60 11