Wickeder Hellweg 133

44319 Dortmund

0231 700 40 00

Erreichbar zu den Öffnungszeiten

Mo. & Mi. 10:00 - 19:00 Uhr
Di. & Do. 10:00 - 17:00 Uhr
Fr. 10:00 - 14:00 Uhr

Führerscheinausbildung Klasse C / CE

Dauer: 29 Tage
159 Unterrichtseinheiten

Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff C
10 Doppelstunden Zusatzstoff CE

Praxis
ca. 6 Übungsstunden Kl. C
ca. 12 Übungsstunden Kl. CE
4 Sonderfahrten Kl. C
10 Sonderfahrten Kl. CE
2 Unterweisungen Kl. C

Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C, CE.

Führerscheinausbildung Klasse C1 / C1E

Dauer: 21 Tage
128 Unterrichtseinheiten

Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff
12 Doppelstunden Zusatzstoffe C1/C1E

Praxis
ca. 8 Übungsstunden Kl. C1
ca. 12 Übungsstunden Kl. C1E
2 Sonderfahrten Kl. C1
6 Sonderfahrten Kl. C1E
2 Unterweisungen Kl.C1

Erwerb der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E.

Perfektionstraining für Klasse C / CE

Dauer: 8 Tage
51 Unterrichtseinheiten

Inhalte:
Rangierübungen
Wechselbrückenausbildung
Perfektionsfahrten mit Lastzügen

Erwerb eines Zertifikats

Gefahrgut gem. ADR 8.2

Dauer: 5 Tage
34 Unterrichtseinheiten

Inhalte:
Basis-Kurs
Aufbaukurs Tank

Erwerb eines ADR-Scheins

Wir bieten auch die ADR-Fortbildung sowie Fortbildungskurse für die Klasse 7 / radioaktive Stoffe sowie die Klasse 1 / explosive Stoffe für Gefahrgutfahrer an.

Ladungssicherung gem. VDI 2700 a

Dauer: 6 Tage
45 Unterrichtseinheiten

Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Physikalische Grundlagen
Anforderungen an das Transportfahrzeug
Arten der Ladungssicherung
Sicherungskräfte ermitteln
Zurrmittel
Weitere Hilfsmittel zur Ladungssicherung

Erwerb eines Ladungssicherungsausweises

Gabelstaplerausbildung

Dauer: 6 Tage
54 Unterrichtseinheiten

Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Unfallursachen
Klassifizierung der Flurförderzeuge
Gabelstaplertechnik
Schwerpunkt der Last
Lastaufnahme
Stapeln und Lagern

Erwerb eines Gabelstaplerausweises

LKW Ladekran
nach BGG 921

Dauer: 6 Tage
54 Unterrichtseinheiten

Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
Kranphysik
Krantechnik
Betrieb von Ladekranen
Anschlagmittel
Anschlagen von Lasten

Erwerb eines LKW-Ladekranausweises

Beschleunigte Grundqualifikation
nach BKrFQG

Dauer 5 Wochen
Ausbildung in Theorie und Praxis für gewerbliche Kraftfahrer im Güterverkehr

Inhalte:
  • Rechtliche Grundlagen
  • Verbesserung des rationellen
  • Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregel
  • Prüfung vor der IHK (90 Minuten)
 

Wenn Sie gewerblich neu als LKW-Fahrer tätig werden wollen, dann benötigen Sie ab September 2009 zusätzlich zum LKW-Führerschein noch die sogenannte Grundqualifikation. Es ist somit ab September 2009 verboten, nur mit Führerschein der Klasse C oder C1, und ohne zusätzliche Grundqualifikation gewerblich als LKW-Fahrer tätig zu sein.

Es gibt drei Möglichkeiten, die geforderte Zusatz-Qualifikation zu erwerben.
  1. Der zukünftige LKW-Fahrer erwirbt die beschleunigte Grundqualifikation. Hierbei ist nur eine Theorie-Prüfung von 90 Minuten Dauer zu absolvieren. Allerdings ist in diesem Fall theoretischer und praktischer Unterricht vorgeschrieben von insgesamt 140 Stunden zu 60 Minuten Dauer.
  2. Der zukünftige LKW-Fahrer erwirbt die Grundqualifikation. Hierbei ist keine Ausbildung zwingend vorgeschrieben. Allerdings muss eine Prüfung von insgesamt 7 Stunden zu 60 Minuten Dauer absolviert werden.
  3. Der zukünftige LKW-Fahrer hat bereits eine 3-jährige Berufskraftfahrer-Ausbildung absolviert. In diesem Fall ist selbstverständlich die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation inbegriffen. Der Interessent ist bereits als BUS-Berufskraftfahrer tätig. Falls der Interessent zusätzlich noch gewerblich LKW fahren möchte, ist nur eine relativ kurze Zusatz-Ausbildung für die neu hinzukommende Klasse D/ DE erforderlich. Auch die Zusatz-Prüfung für die hinzukommende Klasse ist verkürzt.


Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 11 Std.
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktion der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen 7 Std.
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs 10 Std.
  • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Ladung 14 Std.
  • Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr 10 Std.
  • Kenntnisse der Vorschriften für den Güterverkehr 5 Std.


Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
  • Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 7 Std.
  • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen 2 Std.
  • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen 9 Std.
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung 12,5 Std.
  • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen 10 Std.
  • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt 27,5 Std.
  • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung 5 Std.
  • Praktische Übungen 10 Std.


Für LKW-Fahrer
  • Das Fahrpersonal mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE muss eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren sofern der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr beschäftigt ist.
  • Dies beinhaltet, dass ohne die beschleunigte Grundqualifizierung ab dem 10.09.2009 kein LKW zu gewerblichen Zwecken geführt werden darf.
  • Die beschleunigte Grundqualifikation ist durch Theorie (130 Stunden) und Praxis (10 Stunden) und einer anschließenden Prüfung in Theorie (90 Minuten) durch die IHK zu erwerben.
  • Anschließend ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig.
  • Die nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebene Weiterbildung der gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer hat einen Umfang von 35 Zeitstunden.
  • Diese Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.
  • Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraumes ist möglich, allerdings müssen mindestens 7 Zeitstunden pro Schulungstag absolviert werden (5 Tage zu 7 Unterrichtsstunden).


Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation / Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
  • Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 11 Std.
  • Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktion der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen 7 Std.
  • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs 10 Std.