Wickeder Hellweg 133

44319 Dortmund

0231 700 40 00

Erreichbar zu den Öffnungszeiten

Mo. & Mi. 10:00 - 19:00 Uhr
Di. & Do. 10:00 - 17:00 Uhr
Fr. 10:00 - 14:00 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für berufliche Bildungsmaßnahmen

1. Voraussetzungen zur Teilnahme
Soweit für den angestrebten anerkannten Abschluss Zugangsvoraussetzungen bestehen, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Die Zugangsvoraussetzungen sind auch vom Teilnehmer selbst zu prüfen. Ein Nichtvorliegen der Zugangsvoraussetzungen entbindet nicht von der Zahlung der Lehrgangsgebühren.

2. Anmeldung/Rücktrittsrecht
Teilnehmer sind zum Rücktritt berechtigt. Durch den Rücktritt entstehen keine Kosten. Bei Einreichung eines Bildungsschecks wird der Vertrag erst rechtgültig, wenn der Zuwendungsbescheid zur Erstattung der 50% der Teilnahme- und Prüfungsgebühren (max. 750,00 €) von der zuständigen Bewilligungsbehörde ausgestellt wird.

3. Bestandteil der Ausbildung
Die Fahrschule Michael Hornkamp erteilt Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen Lehrgangsangebotes. Die Fahrschule behält sich vor, im Falle mangelnder Beteiligung, plötzlicher Erkrankung des Fahrlehrers, Dozenten oder sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von der Schule nicht zu vertreten sind, Lehrgänge zu verändern oder abzusagen.

4. Lehrmittel
Die Lehrmittel sind je nach Lehrgang unterschiedlich und setzen sich ggf. aus einer Buchlieferung oder aktuellen Fotokopien zusammen. Hilfsmittel wie Schreibpapier, Schreibgerät, Zeichen- und Rechengeräte sind in der Lieferung nicht enthalten..

5. Unterrichtszeit
Der Unterricht findet gemäß Zeitplan statt. Der Kursteilnehmer, der durch öffentlich-rechtliche Kostenträger gefördert wird, ist verpflichtet, an allen Unterrichtseinheiten teilzunehmen. Das Fernbleiben von Unterricht oder Praktikum ist der Schule ab dem 1. Tag schriftlich zu belegen. Der Eingang Krankheitsbedingte Fehlzeiten sind spätestens am 3. Tag durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen. Während des Praktikums richtet sich die Arbeitszeit nach den Betriebszeiten des jeweiligen Unternehmens.

6. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Schulungsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Beauftragten zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der eventuellen Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle Umstände, die das Lehrgangsziel gefährden können (z. B. Fahrerlaubnisentzug während der Maßnahme) unverzüglich der Fahrschulleitung mitzuteilen. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Fahrschule bleibt es
vorbehalten, Schadenersatzansprüche wegen Verstoßes gegen diese Verpflichtungen geltend zu machen.

7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsweise der Lehrgangsgebühren ist für Teilnehmer, die durch die Agentur für Arbeit oder AGRE/JobAgentur etc gefördert werden, aus dem Vertrag zu entnehmen. Falls eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden im Falle des vorzeitigen Ausscheidens die monatlichen Raten zugrunde gelegt. Für alle anderen Lehrgangsteilnehmer sind die Lehrgangsgebühren zu Lehrgangsbeginn fällig. Die Fahrschule Michael Hornkamp ist berechtigt, vom Teilnehmer einen Nachweis über die erfolgte Zahlung zu verlangen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, so ist sie berechtigt die betroffenen Person von der Teilnahme am Lehrgang auszuschließen.

8. Prüfung
Bei Nichtzulassung oder Nichtbestehen zur Prüfung können keinerlei Ansprüche gegen die Fahrschule gestellt werden. Der Kursteilnehmer hat eigenverantwortlich und selbständig den Stoff zu erarbeiten und sich den Prüfungsanforderungen zu unterwerfen. Bei Lehrgängen mit einer Abschlussprüfung vor der IHK oder anderen Stellen ist der Kursbesuch eine Teilvoraussetzung und ersetzt nicht die Teilnahme an der Prüfung.

9. Vorzeitiges Ausscheiden mit sofortiger Wirkung
Die Fahrschule Michael Hornkamp kann einen Teilnehmer mit sofortiger Wirkung vom Lehrgang ausschließen, wenn:
– ein Teilnehmer gegen die Anordnungen des Lehrpersonals oder den Hausfrieden verstößt,
– eine Häufung von Fehlzeiten (entschuldigt oder unentschuldigt) vorliegt, die das Maßnahmeziel gefährden,
– durch große Leistungsdefizite gemäß Beschluss der Dozentenkonferenz das Lehrgangsziel nicht erreicht werden kann.
Der Ausschluss erfolgt schriftlich unter Angabe des Grundes. Für den Fall des Ausschlusses berechnen sich die restlichen Lehrgangsgebühren wie im Falle der Kündigung.

10. Haftung
Die Fahrschule Michael Hornkamp haftet bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie haftet nicht für Verlust oder Diebstahl eingebrachter Sachen.

11. Abtretung
Teilnehmer, die von öffentlich-rechtlichen Kostenträgern gefördert werden, treten hiermit ihren gegen den Kostenträger gerichteten Anspruch auf Erstattung der Lehrgangsgebühren und die Nebenkosten (außer Fahrtkosten und Unterhaltsgeld) an die Fahrschule Michael Hornkamp ab. Diese hat die Abtretung angenommen.

12. Schriftform
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

13. Gerichtsstand
Soweit die Voraussetzungen der Zivilprozessordnung vorliegen, ist Gerichtsstand Dortmund. Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.