Wickeder Hellweg 133

44319 Dortmund

0231 700 40 00

Erreichbar zu den Öffnungszeiten

Mo. & Mi. 10:00 - 19:00 Uhr
Di. & Do. 10:00 - 17:00 Uhr
Fr. 10:00 - 14:00 Uhr

Weiterbildung gemäß BKrFQG

Weiterbildung für gewerbliche Kraftfahrer
Jeder Kraftfahrer, der gewerblich ein Fahrzeug der FE-Klasse C1/C1E/C oder CE fährt, muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung von insgesamt 35 Std. nachweisen, in denen nachfolgende Kenntnisse vermittelt werden.

Dauer 5 Tage, pro Modul 7 Stunden

Inhalte:

  • Modul 1: Eco Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Es muss keine Prüfung absolviert werden.

Die Weiterbildung wird durch die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen.

Haben sie Fragen zur Weiterbildung gem. Berufskraftfahrer­qualifikationsgesetz (BKrFQG), so zögern sie nicht uns zu kontaktieren.