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Beschleunigte Grundqualifikation
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Wenn Sie gewerblich neu als LKW-Fahrer tätig werden wollen, dann benötigen Sie ab September 2009 zusätzlich zum LKW-Führerschein außerdem noch die sogenannte Grundqualifikation. Es ist also ab September 2009 verboten, nur mit Führerschein der Klasse C oder C1, aber ohne zusätzliche Grundqualifikation gewerblich als LKW-Fahrer tätig zu sein.
Es gibt drei Möglichkeiten, die geforderte Zusatz-Qualifikation zu erwerben.
1. Der zukünftige LKW-Fahrer erwirbt die “beschleunigte Grundqualifikation“. Hierbei ist nur eine Theorie-Prüfung von 90 Minuten Dauer zu absolvieren. Allerdings ist in diesem Fall theoretischer und praktischer Unterricht vorgeschrieben von insgesamt 140 Stunden á 60 Minuten Dauer. 2. Der zukünftige LKW-Fahrer erwirbt die “Grundqualifikation“.
Hierbei ist keine Ausbildung zwingend vorgeschrieben. Allerdings muss eine Prüfung von insgesamt 7 ½ Stunden á 60 Minuten Dauer absolviert werden.3. Der zukünftige LKW-Fahrer hat bereits eine 3-jährige “Berufskraftfahrer-Ausbildung“ absolviert. In diesem Fall ist selbstverständlich die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation inbegriffen. Der Interessent ist bereits als BUS-Berufskraftfahrer tätig. Falls der Interessent zusätzlich noch gewerblich LKW fahren möchte, ist nur eine relativ kurze Zusatz-Ausbildung für die neu hinzukommende Klasse D/ DE erforderlich. Auch die Zusatz-Prüfung für die hinzukommende Klasse ist verkürzt.
Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
• Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 11 Std. • Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktion der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen 7 Std. • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs 10 Std. • Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Ladung 14 Std. • Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr 10 Std. • Kenntnisse der Vorschriften für den Güterverkehr 5 Std.
Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
• Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 7 Std. • Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen 2 Std. • Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen 9 Std. • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung 12,5 Std. • Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen 10 Std. • Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt 27,5 Std. • Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung 5 Std. • Praktische Übungen 10 Std.
Für LKW-Fahrer
• Das Fahrpersonal mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE muss eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren sofern der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr beschäftigt ist.
• Dies beinhaltet, dass ohne die beschleunigte Grundqualifizierung ab dem 10.09.2009 kein LKW zu gewerblichen Zwecken geführt werden darf.
• Die beschleunigte Grundqualifikation ist durch Theorie (130 Stunden) und Praxis (10 Stunden) und einer anschließenden Prüfung in Theorie (90 Minuten) durch die IHK zu erwerben.
• Anschließend ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig.
• Die nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebene Weiterbildung der gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer hat einen Umfang von 35 Zeitstunden.
• Diese Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.
• Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraumes ist möglich, allerdings müssen mindestens 7 Zeitstunden pro Schulungstag absolviert werden (5 Tage á 7 Unterrichtsstunden).
Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation / Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
• Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 11 Std. • Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktion der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen 7 Std. • Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs 10 Std.




