Beschleunigte Grundqualifikation
nach BKrFQG


Dauer 5 Wochen Ausbildung in Theorie und Praxis für gewerbliche Kraftfahrer im Güterverkehr
Inhalte:

• Rechtliche Grundlagen
• Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregel
• Prüfung vor der IHK (90 Minuten)


Wenn Sie gewerblich neu als LKW-Fahrer tätig werden wollen, dann benötigen Sie ab September 2009 zusätzlich zum LKW-Führerschein außerdem noch die sogenannte Grundqualifikation. Es ist also ab September 2009 verboten, nur mit Führerschein der Klasse C oder C1, aber ohne zusätzliche Grundqualifikation gewerblich als LKW-Fahrer tätig zu sein.

Es gibt drei Möglichkeiten, die geforderte Zusatz-Qualifikation zu erwerben.
1. Der zukünftige LKW-Fahrer erwirbt die “beschleunigte Grundqualifikation“. Hierbei ist nur eine Theorie-Prüfung von 90 Minuten Dauer zu absolvieren. Allerdings ist in diesem Fall theoretischer und praktischer Unterricht vorgeschrieben von insgesamt 140 Stunden á 60 Minuten Dauer.
2. Der zukünftige LKW-Fahrer erwirbt die “Grundqualifikation“.
Hierbei ist keine Ausbildung zwingend vorgeschrieben. Allerdings muss eine Prüfung von insgesamt 7 ½ Stunden á 60 Minuten Dauer absolviert werden.
3. Der zukünftige LKW-Fahrer hat bereits eine 3-jährige “Berufskraftfahrer-Ausbildung“ absolviert. In diesem Fall ist selbstverständlich die Berufskraftfahrer-Grundqualifikation inbegriffen. Der Interessent ist bereits als BUS-Berufskraftfahrer tätig. Falls der Interessent zusätzlich noch gewerblich LKW fahren möchte, ist nur eine relativ kurze Zusatz-Ausbildung für die neu hinzukommende Klasse D/ DE erforderlich. Auch die Zusatz-Prüfung für die hinzukommende Klasse ist verkürzt.


Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 11 Std.
Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktion der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen 7 Std.
Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs 10 Std.
Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Ladung 14 Std.
Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr 10 Std.
Kenntnisse der Vorschriften für den Güterverkehr 5 Std.

Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik
Sensibilisierung in Bezug auf Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle 7 Std.
Fähigkeit, der Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer vorzubeugen 2 Std.
Fähigkeit, Gesundheitsschäden vorzubeugen 9 Std.
Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung 12,5 Std.
Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen 10 Std.
Fähigkeit zu einem Verhalten, das zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt 27,5 Std.
Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Personenverkehrs und der Marktordnung 5 Std.
Praktische Übungen 10 Std.

Für LKW-Fahrer
Das Fahrpersonal mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE muss eine beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) absolvieren sofern der Fahrer im gewerblichen Güterverkehr beschäftigt ist.
Dies beinhaltet, dass ohne die beschleunigte Grundqualifizierung ab dem 10.09.2009 kein LKW zu gewerblichen Zwecken geführt werden darf.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist durch Theorie (130 Stunden) und Praxis (10 Stunden) und einer anschließenden Prüfung in Theorie (90 Minuten) durch die IHK zu erwerben.
Anschließend ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig.
Die nach § 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorgeschriebene Weiterbildung der gewerblich tätigen Fahrerinnen und Fahrer hat einen Umfang von 35 Zeitstunden.
Diese Weiterbildung ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen.
Eine Aufteilung innerhalb dieses Zeitraumes ist möglich, allerdings müssen mindestens 7 Zeitstunden pro Schulungstag absolviert werden (5 Tage á 7 Unterrichtsstunden).


Inhalte der beschleunigten Grundqualifikation / Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
Kenntnisse der Eigenschaften der kinematischen Kette für eine optimierte Nutzung auf der Grundlage der Sicherheitsregeln 11 Std.
Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktion der Sicherheitsausstattung um das Fahrzeug zu beherrschen 7 Std.
Fähigkeit zur Optimierung des Kraftstoffverbrauchs 10 Std.


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